Mitsegler*-Vereinbarung für Prüfungswochenenden

Abschnitt 1

Als Charterer einer Segelyacht biete ich die Möglichkeit an, das Schiff für die Vorbereitung und Durchführung einer SKS-Praxisprüfung zu nutzen. Ein Prüfungswochenende umfasst in der Regel den Zeitraum von Freitagvormittag bis Sonntagnachmittag, die Termine im Einzelnen ergeben sich aus der Törnliste bzw. der Törnbestätigung. Ziel der einzelnen Prüfungswochenenden ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Mitsegler am Sonntag an einer Praxisprüfung durch eine bestellte Prüfungskommission teilnehmen kann. Das bedeutet: Es sollen gemeinsam gewisse Bootsmanöver eingeübt werden; es soll der Umgang mit nautischem Material in der Praxis trainiert werden; es soll in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Strecke von ca. 50 sm zurückgelegt werden. Ich trage Sorge dafür, dass eine Prüfungskommission zur Abnahme der Praxisprüfung erscheint. Naturgemäß kann ich die Durchführung der Prüfung nicht garantieren.

Abschnitt 2

Ich benenne den verantwortlichen Fahrzeugführer; er hat mein Vertrauen. Allein der Fahrzeugführer bestimmt während der Durchführung des Törns. Schiffsführung ist kein demokratischer Prozess! Jeder Mitsegler verpflichtet sich, keine seemännischen bzw. navigatorischen Handlungen bzw. Manipulationen am Schiff und dessen Ausrüstung ohne die ausdrückliche Anweisung des verantwortlichen Fahrzeugführers vorzunehmen. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen (sogen. "Handys") ist von Bord aus ausdrücklich verboten. Schiffsführer und Crew bereiten den Törn einvernehmlich vor.

Abschnitt 3

Die genaue Höhe des Mitseglerbeitrages ist der "Anmeldung Praxistörn" zu entnehmen. Die Prämien für die abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht, Insassen und Kasko) zahle ich ebenso wie die Selbstbeteiligungssumme im Schadensfall. Darüber hinaus schließt der Mitseglerbeitrag die Kosten für "üblichen" und "unüblichen" Verschleiß ein. Ich behalte mir lediglich vor, die Kosten für vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Beschädigung in Höhe der Selbstbeteiligungssumme (800€) von den Mitseglern einzufordern. Der Mitseglerbeitrag beinhaltet nicht Kosten für Treib- und Brennstoffe, Liegeplatzgebühren und Hafengelder, die auf alle Mitsegler umgelegt werden, beinhaltet nicht persönliche Kosten, Kosten der Anreise zum Start- und Zielort und nicht die Verpflegungskosten. Der Schiffsführer beteiligt sich an den Verpflegungskosten nicht, er ist von der Crew mitzuverpflegen. Das gilt in keiner Weise und niemals für alkoholische Getränke!

Abschnitt 4

Von dem Mitseglerbeitrag sind 100€ nach Erhalt der Teilnahmebestätigung zu zahlen. Der Rest muss bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn bei mir eingegangen sein. Storni sollte es nicht geben; natürlich sind sie aber notfalls möglich. Die Rücktrittsgebühren betragen bis acht Wochen vor Törnstart 100€; sie erhöhen sich auf 150€ (Prüfungsteilnehmer OHNE vorhergegangenen SIRUB Törn 250€) bis fünf Wochen vor Kursbeginn und auf 170€ (Prüfungsteilnehmer OHNE vorhergegangenen SIRUB Törn 350€) bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt. Vollkommen unabhängig von den Rücktrittsgründen!!!! Im Falle eines Rücktritts steht dem Mitsegler der Nachweis offen, dass durch den Rücktritt im Einzelfall ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die jeweils einschlägige Pauschale. Zum Rücktritt bin ich berechtigt, falls einer der Zahlungstermine um 3 Wochen überschritten wird, ohne dass dies abgesprochen wäre. Auch kann ich einen Törn absagen, wenn neben dem Schiffsführer nicht wenigstens drei Crew-Mitglieder an Bord sind.

Abschnitt 5

Findet die Reise aus Gründen, die ich zu vertreten habe, nicht statt oder wird die Reise aus Gründen, die ich zu vertreten habe, für einzelne oder die gesamte Crew vorzeitig abgebrochen, so ist meine Haftung hinsichtlich etwaiger Auslagen (Anfahrtskosten etc.) auf den eingezahlten Teil bzw. Anteil der Mitseglerpauschale beschränkt.

Abschnitt 6

Seefahrt (auch/insbesondre Sportschifffahrt) ist gefährlich. Jeder Mitsegler ist sich bewusst, spezifische Risiken einzugehen. Für eigenes Fehlverhalten und für Fehler des Fahrzeugführers hafte ich und haftet der Fahrzeugführer deshalb nur, soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Jedes Crew-Mitglied vereinbart vor Törnantritt an Bord schriftlich einen umfassenden Haftungsausschluss mit mir und meinem Schiffsführer. Etwaige Ansprüche aus den für die Yachten abgeschlossenen Versicherungen bleiben hiervon unberührt. Jeder Teilnehmer überprüfe in diesem Sinne seinen eigenen Versicherungsschutz!

Abschnitt 7

Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


Michael Hornig

Adressen:

SIRUB: Michael Hornig, Marschhof 46, 26389 Wilhelmshaven
Tel. 04421 - 460 83 04
Mobil 01778 - 70 11 62
E-Mail: sirub@rub.de
Webseite: https://www.sirub.com/
Bank: Michael Hornig, DE81 4305 0001 0033 3060 10
UST-IdNr: Michael Hornig, DE127088572.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS:
Prüfungszentrum NRW des DMYV
Telefon: 02084674675
E-Mail: info@dmyv-pz-nrw.de
Webseite: https://www.dmyv-pz-nrw.de/

Wichtig: Prüfungsgebühren sind an Bord in bar zu zahlen!

* SIRUB verwendet generell das generische Maskulinum!

Zuletzt aktualisiert: 2023-07-05 17:14 CEST
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