Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Es gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten.

Achtung: In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. (Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in der Sportschifffahrt nicht.)

Voraussetzungen:

Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung

Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden -- Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten -- andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich. Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert: 2023-02-14 11:00 CET
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